Praxiseröffnung: Die eigene Praxis zwischen Vision und Vorschriften

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Der Entscheid ist gefallen: Die eigene Praxis soll Realität werden. Die Räumlichkeiten sind möglicherweise bereits gefunden, erste Gespräche mit Banken, Treuhändern oder Softwareanbietern laufen – und gedanklich ist der Praxisalltag schon greifbar nahe. Doch bevor Patientinnen und Patienten empfangen werden können, wartet ein oft unterschätzter Teil der Praxisgründung: die behördlichen und regulatorischen Anforderungen.
Denn eine Arztpraxis ist nicht nur ein medizinischer Betrieb. Sie ist gleichzeitig Arbeitgeberin, Datenbearbeiterin, Leistungserbringerin im Gesundheitswesen und Teil einer zunehmend digitalisierten Versorgungslandschaft. Entsprechend vielfältig sind die Themen, die vor der Eröffnung geklärt werden müssen – und demgemäss wichtig ist es, sich frühzeitig einen Überblick zu verschaffen und um alles zu kümmern. Nachfolgend wird, jedoch nicht abschliessend, auf einige wesentliche Punkte näher eingegangen.
Bewilligungen: der Grundstein jeder Praxistätigkeit
Am Anfang steht die zentrale Frage: Darf ich überhaupt selbstständig praktizieren – und unter welchen Voraussetzungen? Je nach Kanton, Fachrichtung und gewählter Unternehmensform sind unterschiedliche Bewilligungen erforderlich. Dazu gehören insbesondere die Berufsausübungsbewilligung, die Betriebsbewilligung (bei Arztpraxen in der Rechtsform einer AG oder GmbH), die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sowie – abhängig vom Leistungsangebot – weitere Bewilligungen, beispielsweise für Laboranalysen, den Betrieb einer Röntgenanlage oder die direkte Medikamentenabgabe (Selbstdispensation).
Die Berufsausübungsbewilligung, die Betriebsbewilligung sowie die OKP-Zulassung werden von den zuständigen kantonalen Gesundheitsbehörden erteilt. Beabsichtigt eine Ärztin oder ein Arzt, in mehreren Kantonen selbstständig tätig zu sein, müssen die Berufsausübungsbewilligung und die OKP-Zulassung grundsätzlich in jedem betroffenen Kanton separat beantragt werden.
Soll in der Praxis eine Praxisapotheke betrieben werden, ist hierfür ein entsprechendes Gesuch bei der kantonalen Heilmittelkontrolle einzureichen.
Wer Laboranalysen im eigenen Praxislabor durchführen möchte, braucht den Fähigkeitsausweis Praxislabor (FAPL). Die dafür nötige Weiterbildung kann über das Kollegium für Hausarztmedizin (KHM) absolviert werden.
Für den Betrieb einer Röntgenanlage sind die gesetzlichen Anforderungen des Strahlenschutzes zu erfüllen. Je nach Bewilligungsverfahren und Fragestellung sind die zuständige Fachstelle des Bundesamts für Gesundheit (BAG) bzw. die kantonalen Behörden einzubeziehen.
Die Anforderungen unterscheiden sich teilweise erheblich zwischen den Kantonen, ebenso die Bearbeitungszeiten. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung sowie die sorgfältige Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen. Denn Verzögerungen – sei es bei einer Baubewilligung, der Berufsausübungsbewilligung, der OKP-Zulassung oder einer anderen behördlichen Genehmigung – können den geplanten Praxisstart erheblich verzögern. Die Folgen reichen von zusätzlichen Miet- und Personalkosten bis hin zu einer verspäteten Aufnahme der Praxistätigkeit.
EPD, E-GD und Digitalisierung: mehr als nur Zukunftsmusik
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet kontinuierlich voran, wenn auch eher in kleinen Schritten, und stellt neue Anforderungen an die Arztpraxen. Das elektronische Patientendossier (EPD) war lange ein zentrales Element dieser Entwicklung. Inzwischen zeichnet sich jedoch ab, dass das EPD in seiner bisherigen Form weiterentwickelt und künftig durch das Konzept des elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD) abgelöst werden soll.
Für Praxisinhaber:innen bedeutet dies: Die digitale Infrastruktur sollte nicht nur den aktuellen Anforderungen genügen, sondern auch flexibel genug sein, um zukünftige Entwicklungen wie das E-GD zu integrieren. Themen wie Interoperabilität, Schnittstellen zu anderen Leistungserbringern, sichere Datenübertragung und standardisierte Formate werden relevanter.
Die Wahl der Praxissoftware ist daher ein strategischer Entscheid. Zusätzlich zu Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit sollten Aspekte wie Updatefähigkeit, Kompatibilität mit nationalen Digitalisierungsinitiativen und langfristige Unterstützung durch den Anbieter berücksichtigt werden. Wer hier nur kurzfristig denkt, riskiert spätere Umstellungen, Zusatzkosten oder ineffiziente Abläufe.
Qualitätssicherung: Struktur für nachhaltige medizinische Qualität
Neben den regulatorischen Anforderungen gewinnt auch die systematische Qualitätssicherung zunehmend an Bedeutung. Ein strukturiertes Qualitätssicherungssystem hilft dabei, medizinische Leistungen kontinuierlich zu überprüfen, zu verbessern und transparent zu dokumentieren.
Dazu gehören unter anderem klar definierte Prozesse und Standards für Diagnostik, Therapie und administrative Abläufe. Regelmässige interne Sitzungen, Fallbesprechungen sowie die Auswertung von Kennzahlen (z. B. Wartezeiten, Behandlungsqualität usw.) ermöglichen es, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und gezielt zu optimieren bzw. zu eliminieren.
Ein weiterer zentraler Bestandteil ist das Fehlermanagement. Eine offene Fehlerkultur, in der kritische Ereignisse dokumentiert und analysiert werden, trägt wesentlich zur Patientensicherheit sowie Patientenzufriedenheit bei. Ergänzend dazu sollten Fort- und Weiterbildungen für das gesamte Praxisteam fest eingeplant werden, um fachlich stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Viele Mitarbeiter:innen schätzen die Weiterbildungsmöglichkeiten sehr und beurteilen diesen Aspekt als motivierend.
Auch externe Anforderungen – etwa Qualitätsprogramme von Fachgesellschaften oder Vorgaben von Versicherern – können in das Qualitätssystem integriert werden. Wer sich nicht mit allen Detailfaktoren der Qualitätssicherung auseinandersetzen und stetig überarbeiten möchte, hat diesbezüglich die Möglichkeit, mit einem externen Partner zusammenzuarbeiten, der sich tagtäglich mit den Anforderungen der Behörden auseinandersetzt, ein klares System führt und allfällige Veränderungen der Anforderungen aufgreift und direkt ins System implementiert (wie z. B. die medmonitor.swiss).
Datenschutz: Patientendaten brauchen spezielle Sorgfalt
Mit der Eröffnung einer Praxis übernehmen Ärztinnen und Ärzte auch die Verantwortung für besonders schützenswerte Personendaten. Patientendossiers, Laborwerte, Diagnosen, Berichte und Abrechnungsdaten müssen sicher bearbeitet, gespeichert und übermittelt werden.
Datenschutz bedeutet dabei weit mehr als eine Datenschutzerklärung auf der Website. Es braucht klare Regelungen zu Zugriffsrechten, sichere Kommunikationswege (z. B. verschlüsselte E-Mail-Lösungen), kontinuierliche Datensicherungen sowie ein durchdachtes Berechtigungskonzept innerhalb des Teams. Ebenso wichtig ist die Sensibilisierung der Mitarbeitenden: Bereits kleine Alltagsfehler – etwa falsch adressierte E-Mails, offene Bildschirme oder unklare Ablagestrukturen – können zu Datenschutzverletzungen führen.
Auch organisatorische Aspekte wie Aufbewahrungsfristen, Löschkonzepte und der Umgang mit Auskunftsbegehren von Patientinnen und Patienten sollten von Beginn an geregelt sein.
Arbeitssicherheit: die Praxis ist ein Arbeitsplatz
Oft unterschätzt wird die Arbeitssicherheit. Sobald Mitarbeitende beschäftigt werden, entstehen Pflichten als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Dazu gehören unter anderem Hygiene- und Schutzkonzepte, der Umgang mit biologischen Risiken, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, regelmässige Instruktionen sowie eine funktionierende Notfallorganisation.
Auch die sichere Lagerung und Handhabung von Medikamenten, Chemikalien oder medizinischen Geräten ist Teil dieser Verantwortung. Je nach Praxisprofil können zusätzliche Anforderungen hinzukommen, etwa im Umgang mit infektiösen Materialien oder bei technischen Anlagen wie Röntgengeräten.
Diese Vorgaben sind keineswegs blosse Formalitäten. Sie dienen dem Schutz der Mitarbeitenden, der Patientinnen und Patienten und tragen wesentlich zu einem professionellen und reibungslosen Praxisbetrieb bei. Alle Punkte rund um die Arbeitssicherheit werden im Verlauf nach der Praxiseröffnung sicherlich seitens der Behörden überprüft werden, daher lohnt es sich, schon während der Planung der Praxis alle relevanten Anforderungen mitzuberücksichtigen.
Fazit: Gute Vorbereitung schafft Sicherheit
Die behördlichen Anforderungen bei einer Praxisgründung wirken auf den ersten Blick komplex und teilweise unübersichtlich. Mit einer strukturierten Planung und der frühzeitigen Einbindung von Fachpersonen lassen sie sich jedoch gut bewältigen.
Entscheidend ist, die regulatorischen Themen nicht erst kurz vor der Eröffnung anzugehen, sondern von Anfang an in das Praxisprojekt zu integrieren. Wer Bewilligungen, Datenschutz, Digitalisierung – inklusive der kommenden Entwicklungen rund um das E-GD –, Qualitätssicherung und Arbeitssicherheit frühzeitig klärt, schafft eine stabile Grundlage für den Praxisstart.
So bleibt nach der Eröffnung mehr Raum für das, worum es eigentlich geht: eine qualitativ hochwertige medizinische Betreuung und den erfolgreichen Aufbau der eigenen Praxis.











